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1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber annehmen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nicht-lieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Anwendung von § 312 e Abs. 1 Nr. 1,2 BGB ist ausgeschlossen.
3. Preise, Vergütung
Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Wege der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen und Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen seitens des Käufers sind nicht erlaubt. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen Pflichtverletzung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Käufer Ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die sich aus dem Weiterverkauf oder jedem anderen Rechtsgrund gegen einen Dritten durch die Weiterveräußerung ergebenden Forderung tritt der Käufer uns bereits jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir behalten uns vor die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer geschieht stets Im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass sich daraus jedoch Verpflichtungen für uns ergeben. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zu dem Wert des einheitlichen Gegenstandes.
6. Gewährleistung
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Pflichtverletzungen, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wir weisen darauf hin, dass den Käufer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft. Neben dem Rücktritt vom Vertrag wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung steht dem Käufer kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.
7. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorgeworfen werden kann.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Heilbronn / Neckar. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.